Die HolstenTherme in Kaltenkirchen

Die Karibik des Nordens

Nützliche Tipps - Videoclips - So fühlt sich Urlaub an! 32 Grad, warmes Wasser, träumen unter Palmen und 1000m² Wasserfläche! Eine wunderbare Welt des Wohlfühlens, der Entspannung wie auch Wellness und Fitness bei jedem Wetter wartet auf Sie! Bringen Sie Körper, Geist und Seele im ErlebnisBad, in der SaunenWelt, im Warmwasser Freibad oder im FitnessStudio in Einklang. Lassen Sie sich auf einer Weltreise des Saunierens durch wohlriechende Aufgüsse in thematisierten Saunen verzaubern und bei Massagen verwöhnen. Im SoleRelaxpool mit 6% Solegehalt können Sie sich bei 33 Grad unter freiem Himmel schwerelos treiben lassen. Kinder finden ihr Glück auf der 92 Meter langen Riesenrutsche, bei Kindergeburtstagen und Animations- Veranstaltungen. Jung und Alt können neben Anfängerschwimmen, Wassergymnastik und weiteren Kursen auch ganze Wellnesstage erleben. Die mitten in Schleswig-Holstein gelegene, mehrfach ausgezeichnete HolstenTherme in Kaltenkirchen ist mit dem Auto (A7 Ausfahrt Kaltenkirchen) nur 20 Minuten von Hamburg entfernt oder mit dem HVV (AKN Haltestelle HolstenTherme) zu erreichen.
Wunnerland

Baby-Schwimmen
Fördern Sie die Schutzreflexe Ihres Kindes.


Schwimmkurse
Schwimmen lernen - zur Sicherheit Ihres Kindes.

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So wird jeder Geburtstag zum Erlebnis.
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Nützliche Tipps

Service wird in der HolstenTherme großgeschrieben! Bei uns steht der Gast im Mittelpunkt, wir wollen, dass Sie sich bei uns richtig wohlfühlen. Deshalb gehören bei uns - neben ganz alltäglichen Routinearbeiten unserer Mitarbeiter - auch hilfreiche Hinweise für jeden Gast dazu. Diese Tipps sollen Ihnen Wohlbefinden und Sicherheit während Ihres Aufenthaltes gewährleisten.


 

Nichtschwimmer leben gefährlicher

Hallo junger Gast,

du möchtest die HolstenTherme ohne Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen besuchen. Wir wünschen dir, dass es für dich ein erlebnisreicher Aufenthalt wird. Unsere Aufgabe ist es aber auch, alles dafür zu tun, dass das Baden sicher abläuft, denn wo Wasser ist, da lauern auch unerwartete Gefahren.

Da unsere Wassertiefe im ErlebnisBad 1,35 m beträgt, ist eine gefahrfreie Benutzung nur möglich, wenn du mindestens 1,60 m groß bist oder besser noch, wenn du sicher schwimmen kannst. Nur wenn du ein guter Schwimmer bist, ist  auch das Sportbecken mit 1,80 m Tiefe keine Gefahrenquelle für dich.

Du hast zwar das Jugendschwimmabzeichen in Bronze noch nicht absolviert, bist aber deiner Meinung nach ein sicherer Schwimmer. Um unserer Verantwortung gerecht werden zu können, bitten wir dich, unserer Schwimmaufsicht zu zeigen, dass für dich die Wassertiefen der HolstenTherme keine Gefahr darstellen.

Damit du zukünftig ohne Probleme unser ErlebnisBad besuchen kannst, möchten wir dich auf folgende Möglichkeiten aufmerksam machen:

Das Mindeste: Du stellst bei unserer Schwimmaufsicht, sofern es zeitlich möglich ist, unter Beweis, dass du sicher im 1,80 m tiefen Sportbecken der HolstenTherme schwimmen kannst.

Dazu musst du folgende Leistungen erbringen, wobei wir die Zeit für dich festhalten:

Kopfsprung vom Startblock und 100 m schwimmen.
Etwa 80 m schwimmen, dann 1,80 m tief tauchen, einen  Gegenstand heraufholen und bis zum Ende der Bahn weiterschwimmen.


Als Bestätigung deiner Leistung erhältst du einen Ausweis, damit du zukünftig, mit dem Einverständnis deiner Eltern, die HolstenTherme ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen kannst.

Das Beste: Du machst bei unserer Schwimmaufsicht das Jugendschwimm-Abzeichen in Bronze.

Dazu musst du folgende offizielle Leistungen erbringen:

Sprung vom Beckenrand und 200 m schwimmen in höchstens 15 Min.
Einmal ca. 2 m tief tauchen und einen Gegenstand herauf holen.
Sprung aus 1 m Höhe oder Startsprung.
Kenntnis der Baderegeln.


Die Abnahme der Prüfung und Ausstellung eines Ausweises kostet dich nur € 5,00. Mit dem Ausweis kannst du dann jedermann zeigen, dass du ein sicherer Schwimmer bist.

Solltest du noch nicht so weit sein, dass du die obigen Anforderungen erfüllst, dann bieten wir dir die Teilnahme an unserem Anfänger-Schwimmkurs an, der 15 Unterrichtsstunden umfasst.

Wir wünschen dir viel Spaß beim sicheren Baden.

 

Schwimmabzeichen

Schwimmen lernen zu deiner eigenen Sicherheit!

   
Hallo junger Gast,

wir wünschen dir, dass es für dich ein erlebnisreicher Aufenthalt wird. Unsere Aufgabe ist es aber auch, alles dafür zu tun, dass das Baden sicher abläuft, denn wo Wasser ist, lauern auch Gefahren.

Zu Deiner eigenen Sicherheit ist es also das Beste, wenn du bei unserer Schwimmaufsicht eines der folgenden Schwimmabzeichen machst, für die du offizielle Leistungen erbringen musst.

Die Abnahme der Prüfung kann fast immer erfolgen und die Ausstellung eines Ausweises kostet dich nur € 5,00. Mit dem Ausweis kannst du dann jedermann zeigen, dass du ein sicherer Schwimmer bist. Die zu prüfenden Leistungen findest Du unter dem jeweiligen Schwimmabzeichen beschrieben und passend dazu die allgemeinen Baderegeln.

Wir wünschen dir viel Spaß beim sicheren Baden.


Seepferdchen


Sprung vom Beckenrand und 25 m Schwimmen
Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser


Schwimmabzeichen

Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Bronze

Sprung vom Beckenrand und mindestens  200 m (8 Bahnen) Schwimmen in höchstens 15 Minuten.
Einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes
Sprung aus 1 m Höhe
Kenntnis der Baderegeln



Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Silber

Startsprung und mindestens 400 m Schwimmen in höchstens 25 Minuten, davon 300 m (12 Bahnen) in Bauch und 100 m (4 Bahnen) in Rückenlage
Zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes
10 m Streckentauchen
Sprung aus 3 m Höhe
Kenntnis der Baderegeln und Selbstrettung



Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Gold (ab 9 Jahre)

600 m (24 Bahnen) Schwimmen in höchstens 24 Minuten
50 m (2 Bahnen) Brustschwimmen in höchstens 1:10 Minuten
25 m Kraulschwimmen
50 m (2 Bahnen) Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder 50 m Rückenkraulschwimmen
15 m Streckentauchen
Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen von drei kleinen Tauchringen aus einer Wassertiefe von etwa zwei Metern innerhalb von 3 Minuten in höchsten 3 Tauchversuchen
Sprung aus 3 m Höhe
50 m (2 Bahnen) Transportschwimmen (Schieben oder Ziehen)
Nachweis folgender Kenntnisse: Baderegeln, Hilfe bei Bade-, Boots-, Eisunfällen (Selbstrettung und einfache Fremdrettung)

 

Rücksichtsvolles Miteinander

Die nachfolgenden Spielregeln haben wir zusammen mit unseren Gästen aufgestellt. Es ist unser gemeinsamer Anspruch, dass das Miteinander unserer Gäste von gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz geprägt ist. Die Einhaltung der Sicherheits- und Hygiene-Vorschriften ist hierbei ein wesentlicher Beitrag. Unser Anspruch ist es, Ihnen ein hohes Niveau zu bieten. Bitte helfen Sie uns dabei.

Tragen Sie Ihren Schlüssel immer am Körper. Er ist so wertvoll wie Bargeld. Bei Verlust informieren Sie bitte umgehend die Rezeption.
Vor dem Baden bitte duschen.
Aus hygienischen- und aus Sicherheitsgründen empfehlen wir das Tragen von Badeschuhen.
Körperpflege wie Rasieren, Pediküre und Maniküre sind nicht gestattet.
Unser StrandBistro bietet ein umfangreiches Angebot. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir deshalb den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ausschließen.
Vermeiden Sie im Badebereich Behältnisse aus Glas oder Porzellan.
Raucher nutzen bitte die ausgewiesenen Raucher-Points im Innen- und Außenbereich.
Reservieren Sie bitte keine Liegen und geben Sie diese frei, wenn Sie sie nicht nutzen.
Für Eltern mit Babys stehen Wickelgelegenheiten zur Verfügung. Bitte Aquawindeln oder Babyhosen benutzen - für „alle Fälle“.
Wertsachen sind im Schließfach am besten aufgehoben.

 

Baderegeln

 

Mache dich mit den Regeln zur Selbsthilfe im Wasser für unerwartete Situationen vertraut!
Kühle dich ab, ehe du ins Wasser gehst und verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst!
Nur springen, wenn das Wasser unter dir tief genug und frei ist!
Meide sumpfige und pflanzendurchwachsene Gewässer!
Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich!
Luftmatratze, Autoschlauch und Gummitiere sind im Wasser gefährliches Spielzeug!
Nimm Rücksicht auf andere Badende, besonderes auf Kinder!
Ziehe nach dem Baden das Badezeug aus und trockne dich ab!
Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist; aber hilf anderen, wenn Hilfe not tut!
Niemals mit vollem oder ganz leerem Magen baden!
Als Nichtschwimmer nur bis zur Brust ins Wasser gehen!
Unbekannte Ufer bergen Gefahren!
Schiffahrtswege, Buhnen, Schleusen, Brückenpfeiler und Wehre sind keine Schwimm- und Badezonen!
Überschätze im freien Gewässer nicht Kraft und Können!
Schwimmen und Baden an der See ist mit besonderen Gefahren verbunden!
Verunreinige das Wasser nicht und verhalte dich hygienisch!
Meide zu intensive Sonnenbäder!
Quelle: Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.

 

Nutzungsordnung der HolstenTherme


§ 1 Ordnung


1. Diese Nutzungsordnung ist für alle Gäste der HolstenTherme verbindlich.

2. Mit dem Einchecken erkennt jeder Gast die Bestimmungen der Nutzungsordnung sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlassenen Anordnungen an.

3. Bei Gruppenbesuchen und Gemeinschaftsveranstaltungen trägt der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters eine Mitverantwortung für die Teilnehmer.


§ 2 Gäste

1. Die Benutzung der HolstenTherme steht grundsätzlich jedermann frei.

2. Ausgeschlossen sind Gäste, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder unter ansteckenden Krankheiten leiden. Gästen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen, sowie geistig Behinderten sind die Benutzung und der Aufenthalt nur gemeinsam mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

3. Kinder unter 7 Jahren sind nur in Begleitung Erwachsener zugelassen, ebenfalls Kinder unter 12 Jahren, die Nichtschwimmer sind. Entsprechendes gilt für Behinderte, die sich ohne Hilfe im Wasser nicht sicher aufhalten oder bewegen können. Die Begleitpersonen sind für die Aufsicht verantwortlich.

4. Tiere jeglicher Art haben keinen Zutritt und dürfen nicht mitgeführt werden.

5. Die Mitarbeiter können, wenn sie im Interesse der übrigen Besucher oder eines ungestörten Betriebsablaufes begründeten Anlass sehen, den Zutritt zur HolstenTherme versagen.

6. Die Geschäftsführung kann ein generelles Hausverbot aussprechen.


§ 3 Eintritt

1. Das Einchecken erfolgt an der Rezeption. Die Bezahlung erfolgt in der Regel beim Verlassen der HolstenTherme.

2. Jeder Gast erhält ein elektronisches Medium, das Chip-Armband. Das Chip-Armband ist innerhalb der HolstenTherme so wertvoll wie Bargeld. Deshalb ist es immer am Körper zu tragen, damit es vor Diebstahl und Missbrauch bestens geschützt ist.

3. Bei Verlust des Chip-Armbandes ist die Rezeption sofort – unter Angabe der notwendigen Informationen (Schranknummer/ Eincheckbon) – zu informieren, damit Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können. Der Gast ist verpflichtet, sofort den fälligen Betrag zu bezahlen und er erhält ein neues Chip-Armband.

4. Bei Verlust des Chip-Armbandes beträgt die vom Gast zu übernehmende anteilige Gebühr für Materialkosten und Arbeitskosten € 10,00. Bei Auffinden des Chip-Armbandes wird die Gebühr an den Gast zurückerstattet. Zu diesem Zwecke ist das Formular „Schlüssel-Verlust“ auszufüllen. Dem Badegast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

5. Wenn bei Verlust des Chip-Armbandes die Schrank- und Schlüsselnummer nicht ermittelt werden kann, ist der Badegast verpflichtet, die dadurch tatsächlich entstandenen Kosten durch etwaige Aufbuchungen zu übernehmen. Der vom Schlüsselverlust betroffene Badegast verpflichtet sich, Name und Anschrift zu benennen. Am darauf folgenden Werktag werden die nachweisbaren Kosten durch den Schlüsselverlust in Rechnung gestellt.

6. Fällt das elektronische Kassen-System vorübergehend oder dauerhaft aus und der Gast ist bereits eingecheckt worden, so ist der Gast beim Verlassen des Bades verpflichtet, die in Anspruch genommenen Leistungen an der Rezeption anzugeben.


§ 4 Eintrittspreise und Angebote

1. Die aktuellen Eintrittspreise sind in der HolstenTherme und im Internet unter www.holstentherme.de öffentlich bekannt gegeben.

2. Die angegebenen Luft und Wassertemperaturen können geringfügig abweichen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die „gefühlte Temperatur“ ein abweichendes Temperaturgefühl vermitteln kann.

3. Der technisch oder organisatorische bedingte Ausfall von einzelnen Wasserattraktionen und Angeboten berechtigt nicht zur Reduzierung des Eintrittspreises. Ausfälle werden zum frühstmöglichen Zeitpunkt per Aushang an der Rezeption bekannt gegeben.


§ 5 Öffnungszeiten

1. Die Öffnungszeiten sind in der HolstenTherme und im Internet unter www.holstentherme.de öffentlich bekannt gemacht.


§ 6 Badezeiten

1. Der letzte Eintritt ist bis 60 Minuten vor Betriebsschluss möglich.

2. Die Badezeit endet beim Verlassen der HolstenTherme, spätestens 15 Minuten vor dem täglichen Betriebsschluss.

3. Die Geschäftsführung der HolstenTherme kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen, z.B. aus technischen Gründen, die Badezeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.


§ 7 Nutzung

1. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Die Höhe des Entgeltes wird je nach Schadenumfang von der Geschäftsführung festgesetzt. Der Schadenersatz ist sofort zu entrichten.

2. Findet ein Gast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so wird er gebeten, dies sofort dem Personal mitzuteilen. Mängel und nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche begründen keine Ansprüche gegen die HolstenTherme GmbH.

3. Fahrzeuge sind auf eigene Gefahr auf den hierfür vorgesehenen Parkplätzen der HolstenTherme GmbH abzustellen. Das Parken im Eingangsbereich der HolstenTherme ist untersagt.


§ 8 Verhalten

1. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

2. Die Kleiderschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung durch die Gäste zu verschließen. Die Schlüssel müssen am Körper getragen werden. Es wird empfohlen, den Einckeckbon in der Badetasche oder im Bademantel zu verwahren.

3. Die Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten Nichtschwimmerbecken benutzen. Dieses sind die Innen- und Außenthermenbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m, in der KinderKaribik bis zu 75 cm. Insbesondere dürfen Kleinkinder nur unter Aufsicht eines Erwachsenen die Planschbecken benutzen.
Das 25 m Sportbecken mit einer Wassertiefe von 1,80 m ist ausschließlich schwimmkundigen Gästen vorbehalten.

4. Nicht gestattet ist u.a.:

durch groben Unfug andere Gäste zu gefährden;
vom seitlichen Beckenrand, von den Felsen oder von den Brücken in die Becken zu springen;
auf den Beckenumgängen zu rennen;
andere Gäste durch nicht geregelte sportliche Übungen und Spiele zu belästigen;
Ball zu spielen ohne Erlaubnis der Aufsicht;
auf die Felsen und Felseninseln zu klettern.

5. Im Wildwasserkanal ist nicht gestattet:

gegen die Strömung zu schwimmen;
andere beim Durchschwimmen zu behindern oder zu gefährden.

6. In der Wasserrutsche ist nicht gestattet:

zu rutschen, bevor die Signalampel durch Zeichen die Erlaubnis gibt;
mit dem Kopf nach vorne zu rutschen;
von unten in die Röhre zu steigen;
sich in der Röhre festzuhalten (Gefahr der Staubildung!);
das Mitführen von Gegenständen (Bälle, Taucherbrillen, Schwimmflossen, Luftmatratzen);

7. Die Benutzung der Rutsche erfolgt auf eigenes Risiko! Die zulässigen Benutzungsarten bestimmen die Piktogramme am Zugang. Rutschen, insbesondere häufiges und unvorschriftsmäßiges Rutschen kann zu einer Beschädigung der Badebekleidung führen. Rutschen ist nicht zulässig für Gäste mit gesundheitlichen Schäden, z.B. Herz- und Kreislaufschwächen. Zum Rutschen bitte Brillen, Kontaktlinsen, Schmuck usw. ablegen.

8. Außerdem ist nicht gestattet:

Lärmen;
der Betrieb von Rundfunkgeräten, Musikinstrumenten, Abspielgeräten mit Lautsprecher usw.;
Rauchen in sämtlichen Räumen sowie in den Außenbereichen mit Ausnahme der ausgeschilderten Raucherbereiche im Innen- und Außenbereich;
Ausspucken auf den Boden oder in das Poolwasser;
Mitbringen von Glas und sonstigen zerbrechlichen Gegenständen, von Lebensmitteln und Getränken.

9. Im Bereich der Innen- und Außenthermenbecken werden Wasserattraktionen nach einem Zeitprogramm automatisch geschaltet. Der Badegast hat sich auch ohne separate Vorankündigung darauf einzustellen. Die Benutzung der Attraktionen und der Aufenthalt in ihrem Wirkungsbereich erfolgt auf eigene Gefahr.

10. In der SaunenWelt gelten erweiterte Regelungen (vgl. § 16).

11. Im SoleRelaxpool gelten erweiterte Regelungen (vgl. § 17).


§ 9 Betriebshaftung

1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.

Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge

2. Aufsicht und Betreuung von Kindern, sonstigen Minderjährigen, Nichtschwimmern, behinderten Gästen und Gruppen sind nicht Aufgabe der HolstenTherme und ihrer Mitarbeiter, soweit nicht hierfür eigens vorgesehene und in Betrieb befindliche Einrichtungen benutzt werden oder im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde.

3. Schwimmunkundigen oder im Schwimmen behinderten Gästen ist die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthaltes andauernden, verantwortlichen Betreuung gestattet.

4. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.


§ 10 Fundgegenstände

1. Gegenstände, die in der HolstenTherme gefunden werden, sind beim Personal abzugeben und werden im hauseigenen Fundbüro verwahrt.

2. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.


§ 11 Wünsche und Beschwerden

1. Etwaige Wünsche und Beschwerden der Gäste nehmen die einzelnen Abteilungsleiter bzw. deren Dienst habenden Stellvertreter entgegen. Sie schaffen, wenn möglich, sofort Abhilfe.

2. Weiter gehende Wünsche und Beschwerden nimmt die Geschäftsführung gerne entgegen.


§ 12 Aufsicht

1. Die Aufsicht hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Nutzungsordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Kindern in Begleitung Erwachsener liegt die Aufsichtspflicht bei den erwachsenen Begleitern.

2. Die Mitarbeiter sind angewiesen, sich den Gästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Die von der HolstenTherme GmbH autorisierten Mitarbeiter sind befugt, Gäste, die

die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
andere Gäste mutwillig belästigen,
trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Nutzungsordnung bzw. der Sauna-Regeln verstoßen oder
den Anweisungen der Aufsicht nicht Folge leisten,

aus der HolstenTherme zu verweisen. Zuwiderhandlungen können zu einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch führen.

3. Den unter § 2.2 genannten Gästen kann der Zutritt zur HolstenTherme zeitweise oder dauernd untersagt werden (Hausverbot).

4. Im Fall der Verweisung aus der HolstenTherme wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.


§ 13 Zutritt

1. Der Zutritt mit Straßenschuhen ist nur in den Bereichen Foyer, Umkleidebereiche und Sportbeckeneingang gestattet.

2. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht bzw. nur mit besonderer Erlaubnis der HolstenTherme GmbH zugelassen.

3. Der Besuch der HolstenTherme in größeren Gruppen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.

4. Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Abteilungen wird von der Geschäftsführung besonders geregelt.


§ 14 Badekleidung

1. Der Aufenthalt in der HolstenTherme ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft alleine die verantwortliche Aufsicht.

2. Die Badekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.

3. Aus Gründen der Hygiene und Sicherheit sollten Badeschuhe getragen werden.


§ 15 Körperreinigung

1. Die Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.


§ 16 Verhalten in der SaunenWelt

1. Die SaunenWelt ist textilfreie Zone. Deshalb ist die Badebekleidung hier abzulegen.

2. Die Benutzung der SaunenWelt richtet sich nach den durch Aushang bekannt gegebenen Saunatarifen.

3. Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis unter 18 Jahren dürfen die SaunenWelt nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten besuchen. Kinder unter 5 Jahren haben keinen Zutritt.

4. Die Benutzung der SaunenWelt geschieht auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall sollte hierzu vorher der Hausarzt befragt werden.

5. Sitz- und Liegegelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) benutzt werden. Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden.

6. Es ist Gästen nicht erlaubt, Aufgüsse durchzuführen oder Saunen zu heizen. Dieses wird ausschließlich von den Saunamitarbeitern der HolstenTherme GmbH ausgeführt. Im Weiteren wird für die Benutzung auf die Hinweisschilder verwiesen.

7. In sämtlichen Räumen der SaunenWelt ist Rauchen nicht gestattet, mit Ausnahme des Raucherzimmers im Innen- und der Raucherpoints im Außenbereich.

8. Zu beachten sind die folgenden Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander:

Nutzen Sie bitte das Taschendepot. Zu den Liegen im Außenbereich jedoch können Sie Ihre Taschen mitnehmen.
Ihre Badeschuhe und -kleidung lassen Sie bitte beim Saunieren vor den Saunen.
Ganz nackt sitzen unsere Gäste nur in den Saunen. Bitte verwenden Sie in allen Sitzbereichen einen Bademantel oder ein großes, trockenes Handtuch.
Handys sind beim Betreten der SaunenWelt auszuschalten. Rollkoffer sind wegen der störenden Geräusche nicht gestattet.
Saunakenner wissen, dass vor und nach dem Schwitzen das Duschen kommt. Breiten Sie Ihr Handtuch beim Saunieren so aus, dass der schwitzende Körper nicht das Holz berührt.
Wer seinen Platz für längere Zeit verlässt, gibt ihn damit für andere Gäste frei, auch wenn sein Handtuch liegen geblieben ist. Eingesammeltes wird vom Personal verwahrt.
Im Ruheraum, d.h. in unserem „Raum der Stille“ haben Sie Anspruch auf selbige.
Aus hygienischen Gründen legen alle Gäste Wert darauf, dass Ruhende unsere Liegen bekleidet mit einem Bademantel oder eingewickelt in ein besonders großes Saunatuch benutzen.
Unsere Saunabar bietet ein umfangreiches Angebot. Deshalb schließen wir den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken aus.
Nicht in den Pool springen.


§ 17 Benutzung des SoleRelaxpools

1. Die Benutzung des SoleRelaxopools im Außenbereich richtet sich nach den durch Aushang bekannt gegebenen Tarifen.

2. Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis unter 18 Jahren dürfen den SoleRelaxpool nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten besuchen. Kinder unter 5 Jahren haben keinen Zutritt.

3. Die Verweildauer sollte aus gesundheitlichen Gründen maximal 20 Minuten am Stück betragen.

4. Die Benutzung des SoleRelaxpools geschieht auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall sollte hierzu vorher der Hausarzt befragt werden.


§ 18 Benutzung der Solarien

1. Die Benutzung der Solarien erfolgt auf eigene Gefahr. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt und die Nutzung der Solarien nicht gestattet. Die aushängenden Gefahr- und Hinweisschilder sind zu beachten. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Für allgemeingültige Hinweise stehen die Mitarbeiter zur Verfügung. Individuelle Beratung erfolgt durch den Hausarzt. Gäste, die Arzneimittel einnehmen, welche die Lichtempfindlichkeit der Haut steigern, ist die Benutzung dieser Einrichtungen untersagt. Das benutzte Solarium ist im Anschluss durch den Gast mittels Desinfektionsspray und Papier zu reinigen.

2. Aufgepasst beim Sonnenbaden nach Nutzung des SoleRelaxpools: Die Mineralien auf Ihrer Haut vervielfachen die Wirkung der UV Strahlen. Der Besuch im Solarium sollte daher erheblich verkürzt werden oder es sollte ganz auf die Benutzung verzichtet werden. Unbedingt ist vor der Benutzung der Körper abzuduschen.

3. Im Bereich der Sonnenterrasse muss die Bestrahlung nach einem automatischen Besonnungsintervall beendet werden. Die Verweildauer auf den Liegen der Sonnenterrasse darf sich grundsätzlich nur über die Zeitdauer der Bestrahlung erstrecken. Handtücher, Taschen usw. dürfen hier nicht dauerhaft deponiert werden.


§ 17 Speisen und Getränke

1. Speisen und Getränke sind nur innerhalb des Bistros und in den dafür vorgesehenen Bereichen der SaunenWelt einzunehmen. Es ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht gestattet, die Speisen und Getränke in die übrigen Bereiche der HolstenTherme mitzunehmen.

2. Sofern Glasscherben entstanden sind, ist unverzüglich das Personal der HolstenTherme zu informieren und andere Gäste in der Gefahrenstelle sind auf die Gefahr hinzuweisen.

3. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in die HolstenTherme ist nicht gestattet.


§ 20 Bildübertragungen

1. Bildaufnahmen jeglicher Art (Fernsehen, Film, Video, Foto) dürfen nur mit Genehmigung der HolstenTherme GmbH erfolgen.


§ 21 Sonstige Bestimmungen

1. Ausnahmen von den Regelungen der Nutzungsordnung können von der Geschäftsführung zugelassen werden.


Stand: 06.09.2010

Betreiber: HolstenTherme GmbH

 

Nichtraucherschutz

Auf dem gesamten Gelände der HolstenTherme besteht der gesetzliche Nichtraucherschutz. Damit sich alle Gäste bei uns wohlfühlen können, bieten wir ausgewogene Lösungen für ein respektvolles Miteinander an. Rauchen ist in den dafür vorgesehen, ausgeschilderten Raucherräumen und -zonen erlaubt.


ErlebnisBad
Drinnen: Im separaten Raucherraum innerhalb des Panorama-Bistros.
Draußen: Innerhalb der beiden ausgeschilderten Raucherzonen.

Raucherpoint

SaunenWelt
Drinnen: Im Raucherraum neben der Saunabar.
Draußen: In der Raucherhütte, beim Raucher-Sonnenschirm und im Bereich der Raucherliegewiese.

Raucherhütte
Jeder rauchende Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass Nichtraucher durch abziehenden Rauch nicht belästigt werden.


Rezeption
Im Foyer der HolstenTherme begrüßt Sie unser freundliches Personal und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, z.B. wenn Sie Fragen zu unserem umfangreichen Angebot haben. Auch unser Shop ist stets für Sie geöffnet.
Wasserschirm
Der karibisch gestaltete Wasserschirm ist eine der beliebtesten Attraktionen für die ganze Familie.
Karibik-Lagune - 32°C Wassertemperatur
Üppige Palmen, blaue Lagunen und wohlige Wasser- und Lufttemperaturen vermitteln ein karibisches Flair. Herzstück ist die Poolandschaft mit zahlreichen Attraktionen, wie Wasserfälle, Gysire, tropischer Regen.
KinderKaribik - 33°C Wassertemperatur
Eltern mit ihren Babys und Kindern bis 10 Jahre besuchen die KinderKaribik. Das Planschbecken ist mit einem strandartigen Zugang bis zu einer Tiefe von 40 cm, das Kinderbecken mit einer Tiefe von 75 cm ausgestattet.
Sportbecken - 27°C Wassertemperatur
Das hell und freundlich gestaltete Sportbecken bietet auch dem ambitionierten Schwimmer fünf 25-Meter-Bahnen für ausgiebiges Training.
Strand-Bistro
Wer nach der „Planscherei“ Hunger verspürt, ist im Strand-Bistro mit direktem Blick auf die Pool-Landschaft bestens aufgehoben.