Gerade der Dienstleistungssektor hat in den letzten Jahren einen rasanten Zuwachs zu verzeichnen. Dass Deutschland dabei keine Service-Wüste ist, stellt das Freibad Kaltenkirchen täglich unter Beweis. Dazu gehören neben ganz alltäglichen Routinearbeiten unserer Mitarbeiter auch hilfreiche Hinweise für den Gast, die dessen Wohlbefinden und Sicherheit während seines Aufenthaltes gezielt unterstützen.
Schwimmabzeichen
Schwimmen lernen zu deiner eigenen Sicherheit!
Hallo junger Gast,
wir wünschen dir, dass es für dich ein erlebnisreicher Aufenthalt wird. Unsere Aufgabe ist es aber auch, alles dafür zu tun, dass das Baden sicher abläuft, denn wo Wasser ist, lauern auch Gefahren.
Zu Deiner eigenen Sicherheit ist es also das Beste, wenn du bei unserer Schwimmaufsicht eines der folgenden Schwimmabzeichen machst, für die du offizielle Leistungen erbringen musst.
Die Abnahme der Prüfung kann fast immer erfolgen und die Ausstellung eines Ausweises kostet dich nur € 5,00. Mit dem Ausweis kannst du dann jedermann zeigen, dass du ein sicherer Schwimmer bist. Die zu prüfenden Leistungen findest Du unter dem jeweiligen Schwimmabzeichen beschrieben und passend dazu die allgemeinen Baderegeln.
Wir wünschen dir viel Spaß beim sicheren Baden.
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| Sprung vom Beckenrand und 25 m Schwimmen | |
| Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser | |

Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Bronze
| Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 m (8 Bahnen) Schwimmen in höchstens 15 Minuten. | |
| Einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes | |
| Sprung aus 1 m Höhe | |
| Kenntnis der Baderegeln | |
Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Silber
| Startsprung und mindestens 400 m Schwimmen in höchstens 25 Minuten, davon 300 m (12 Bahnen) in Bauch und 100 m (4 Bahnen) in Rückenlage | |
| Zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes | |
| 10 m Streckentauchen | |
| Sprung aus 3 m Höhe | |
| Kenntnis der Baderegeln und Selbstrettung | |
Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Gold (ab 9 Jahre)
| 600 m (24 Bahnen) Schwimmen in höchstens 24 Minuten | |
| 50 m (2 Bahnen) Brustschwimmen in höchstens 1:10 Minuten | |
| 25 m Kraulschwimmen | |
| 50 m (2 Bahnen) Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder 50 m Rückenkraulschwimmen | |
| 15 m Streckentauchen | |
| Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen von drei kleinen Tauchringen aus einer Wassertiefe von etwa zwei Metern innerhalb von 3 Minuten in höchsten 3 Tauchversuchen | |
| Sprung aus 3 m Höhe | |
| 50 m (2 Bahnen) Transportschwimmen (Schieben oder Ziehen) | |
| Nachweis folgender Kenntnisse: Baderegeln, Hilfe bei Bade-, Boots-, Eisunfällen (Selbstrettung und einfache Fremdrettung) | |
Baderegeln
| Mache dich mit den Regeln zur Selbsthilfe im Wasser für unerwartete Situationen vertraut! |
| Kühle dich ab, ehe du ins Wasser gehst und verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst! |
| Nur springen, wenn das Wasser unter dir tief genug und frei ist! |
| Meide sumpfige und pflanzendurchwachsene Gewässer! |
| Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich! |
| Luftmatratze, Autoschlauch und Gummitiere sind im Wasser gefährliches Spielzeug! |
| Nimm Rücksicht auf andere Badende, besonderes auf Kinder! |
| Ziehe nach dem Baden das Badezeug aus und trockne dich ab! |
| Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist; aber hilf anderen, wenn Hilfe not tut! |
| Niemals mit vollem oder ganz leerem Magen baden! |
| Als Nichtschwimmer nur bis zur Brust ins Wasser gehen! |
| Unbekannte Ufer bergen Gefahren! |
| Schiffahrtswege, Buhnen, Schleusen, Brückenpfeiler und Wehre sind keine Schwimm- und Badezonen! |
| Überschätze im freien Gewässer nicht Kraft und Können! |
| Schwimmen und Baden an der See ist mit besonderen Gefahren verbunden! |
| Verunreinige das Wasser nicht und verhalte dich hygienisch! |
| Meide zu intensive Sonnenbäder! |
| Quelle: Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. |
Badeordnung
Nutzungsordnung des Freibads Kaltenkirchen
§ 1 Ordnung
1. Diese Nutzungsordnung ist für alle Freibadgäste verbindlich.
2. Mit dem Eintritt erkennt jeder Freibadgast die Bestimmungen der Nutzungsordnung sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlassenen Anordnungen an.
3. Bei Gruppenbesuchen, Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen trägt der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters eine Mitverantwortung für die Teilnehmer. Vereins- und Übungsleiter, bei Schulklassen die Lehrkraft, müssen eine Rettungsschwimmerausbildung besitzen.
§ 2 Gäste
1. Die Benutzung des Freibads steht grundsätzlich jedermann frei.
2. Ausgeschlossen sind Gäste, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder unter ansteckenden Krankheiten leiden. Gästen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen, sowie geistig Behinderten sind die Benutzung und der Aufenthalt nur gemeinsam mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet. Gäste mit offenen Wunden, Hautausschlag oder anderen, Anstoß erregenden Krankheiten werden zum Freibad nicht zugelassen.
3. Kinder unter 5 Jahren sind nur in Begleitung Erwachsener zugelassen, ebenfalls Kinder unter 12 Jahren, die Nichtschwimmer sind. Entsprechendes gilt für Behinderte, die sich ohne Hilfe im Wasser nicht sicher aufhalten oder bewegen können. Die Begleitpersonen sind für die Aufsicht verantwortlich.
4. Tiere jeglicher Art haben keinen Zutritt und dürfen nicht mitgeführt werden.
5. Die Mitarbeiter können, wenn sie im Interesse der übrigen Besucher oder eines ungestörten Betriebsablaufes begründeten Anlass sehen, den Zutritt zum Freibad versagen.
Die Geschäftsführung kann ein generelles Hausverbot aussprechen.
§ 3 Eintritt
1. Der Eintritt und die Bezahlung erfolgt an der Freibad-Kasse.
2. Der Einzeleintritt berechtigt nur zum einmaligen Zugang zum Freibad am selben Tag.
3. Gelöste Eintritte werden nicht erstattet.
§ 4 Öffnungszeiten
1. Die Öffnungszeiten sind im Freibad öffentlich bekannt gemacht.
§ 5 Badezeiten
1. Der letzte Eintritt ist bis 30 Minuten vor Betriebsschluss möglich.
2. Die Badezeit endet beim Verlassen des Freibads, spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
3. Die Geschäftsführung kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen, z.B. aus technischen Gründen, die Badezeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.
§ 6 Nutzung
1. Die Freibadeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Für Papier und sonstige Abfälle sind die vorhandenen Abfallkörbe zu benutzen. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Die Höhe des Entgeltes wird je nach Schadenumfang von der Geschäftsführung festgesetzt. Der Schadenersatz ist sofort zu entrichten.
2. Findet ein Freibadgast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so wird er gebeten, dies sofort dem Freibadpersonal mitzuteilen. Mängel und nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche begründen keine Ansprüche gegen das Freibad Kaltenkirchen.
3. Fahrzeuge sind auf eigene Gefahr auf den hierfür vorgesehenen Parkplätzen des Freibads Kaltenkirchen abzustellen. Das Parken im Eingangsbereich des Freibads ist untersagt.
§ 7 Verhalten
1. Die Freibadgäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
2. Wechselkabinen stehen allen Freibadgästen zur Verfügung. Für Garderobenschränke erhält der Badegast an der Kasse gegen Hinterlegung der jeweils gültigen Pfandgebühr einen Schrankschlüssel. Außerdem stehen den Gästen Kleiderbügel zur Verfügung. Der Schlüssel sowie die Bügel sind Eigentum des Bades. Die Kleiderschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung durch die Freibadgäste zu verschließen. Die Schlüssel müssen am Körper getragen werden. Sie sind nach Verlassen des Bades, spätestens am gleichen Tage vor Schließung gegen Rückgabe der Pfandgebühr bei der Kasse oder der Freibadaufsicht abzugeben. Bei Verlust des Schlüssels sowie bei Beschädigung des Schlüssels und des Schlosses wird die Pfandgebühr als Ersatz einbehalten. Hat ein Badegast seinen Schlüssel verloren, so wird ihm die Kleidung nur nach genauer Beschreibung sowie Prüfung des Tascheninhaltes übergeben.
3. Die Kleidung darf auch im Freibadgelände abgelegt werden.
4. Die Nichtschwimmer dürfen nur das für sie bestimmte Nichtschwimmerbecken benutzen. Dieses ist der abgegrenzte Teil des großen Freibadbeckens mit einer Wassertiefe von 0,43 m bis maximal 1,35 m bei stufenlosem Übergang. Insbesondere dürfen Kleinkinder nur unter Aufsicht eines Erwachsenen das Babybecken (Wassertiefe 0,20 m – 0,35 m) benutzen. Der andere abgegrenzte Teil des großen Freibadbeckens und das Sprungbecken mit einer Wassertiefe von 1,60 m bzw. 3,90 m sind ausschließlich schwimmkundigen Gästen vorbehalten. Der Aufenthalt von Nichtschwimmern im Schwimmerbecken und im Sprungbecken ist auch mit Schwimmhilfsmitteln nicht gestattet.
5. Die Sprunganlagen werden auf eigene Gefahr genutzt. Der Badegast hat sich zu überzeugen, dass beim Springen keine anderen Personen gefährdet werden. Es ist verboten, den Sprungbereich zu unterschwimmen. Einzelanordnungen des Aufsichtspersonals sind unverzüglich zu befolgen. Für Unfälle, die sich bei der Benutzung der Sprunganlage ereignen, wird nur gehaftet, wenn der Freibadaufsicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die 3-m-Sprunganlage darf jeweils nur von einer Person betreten werden. Seitliches Abspringen von den Sprungbrettern ist nicht gestattet.
6. Nicht gestattet ist u.a.:
andere unterzutauchen, in die Freibadbecken zu stoßen, zu fangen oder sonstigen Unfug zu betreiben;
vom seitlichen Beckenrand in die Becken zu springen;
auf den Beckenumgängen zu rennen, an den Einstiegsleitern und Geländern zu turnen;
andere Freibadgäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen;
Ball zu spielen ohne Erlaubnis der Freibadaufsicht.
7. In der Wasserrutsche ist nicht gestattet:
mit dem Kopf nach vorne zu rutschen;
von unten oder seitlich in die Rutsche zu steigen;
sich in der Rutsche festzuhalten (Gefahr der Staubildung!).
Die Benutzung der Rutsche erfolgt auf eigenes Risiko! Die zulässigen Benutzungsarten bestimmen die Piktogramme am Zugang. Rutschen, insbesondere häufiges und unvorschriftsmäßiges Rutschen, kann zu einer Beschädigung der Badekleidung führen. Rutschen ist nicht zulässig für Gäste mit gesundheitlichen Schäden, z.B. Herz- und Kreislaufschwächen. Zum Rutschen bitte Brillen, Kontaktlinsen, Schmuck usw. ablegen.
Das Auffangbecken am Rutschenende ist sofort nach Beendigung des Rutschvorgangs zu verlassen.
8. Außerdem ist nicht gestattet:
Lärmen;
der Betrieb von Rundfunkgeräten, Musikinstrumenten, Abspielgeräten mit Lautsprecher darf nur so laut erfolgen, dass kein anderer belästigt wird;
Rauchen in sämtlichen Räumen und im Bereich der Beckenzonen;
Ausspucken auf den Boden oder in das Freibadwasser;
Verwendung von Gegenständen (Bälle, Taucherbrillen, Schwimmflossen, Luftmatratzen);
Bier, Wein und andere alkoholische Getränke ins Freibad mitzubringen und dort zu verzehren;
Glas oder scharfe Gegenstände auf dem Freibadgelände wegzuwerfen;
Löcher im Gelände zu graben oder Strandburgen zu bauen.
§ 8 Betriebshaftung
1. Die Gäste nutzen das Freibad Kaltenkirchen auf eigene Gefahr. Die Haftung des Freibads Kaltenkirchen für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Freibades abgestellten Fahrzeuge und im Fahrradständer abgeschlossenen Fahrräder und deren Inhalt.
2. Aufsicht und Betreuung von Kindern, sonstigen Minderjährigen, Nichtschwimmern, behinderten Gästen und Gruppen sind nicht Aufgabe des Freibads und ihrer Mitarbeiter, soweit nicht hierfür eigens vorgesehene und in Betrieb befindliche Einrichtungen benutzt werden oder im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde.
3. Schwimmunkundigen oder im Schwimmen behinderten Gästen ist die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthaltes andauernden verantwortlichen Betreuung gestattet.
4. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der betreiber nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
§ 9 Fundgegenstände
1. Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind beim Freibadpersonal abzugeben und werden im hauseigenen Fundbüro verwahrt.
Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 10 Wünsche und Beschwerden
1. Etwaige Wünsche und Beschwerden der Freibadgäste nehmen der Badebetriebsleiter bzw. seine Dienst habenden Stellvertreter entgegen. Er schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe.
2. Weitergehende Wünsche und Beschwerden nimmt die Geschäftsführung gerne entgegen.
§ 11 Aufsicht
1. Die Freibadaufsicht hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Nutzungsordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Kindern in Begleitung Erwachsener liegt die Aufsichtspflicht bei den erwachsenen Begleitern.
2. Die Freibadmitarbeiter sind angewiesen, sich den Freibadgästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Die vom Freibad Kaltenkirchen autorisierten Mitarbeiter sind befugt, Gäste, die
die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
andere Freibadgäste mutwillig belästigen,
trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Nutzungsordnung verstoßen oder
den Anweisungen der Freibadaufsicht nicht Folge leisten,
aus dem Freibad zu verweisen. Zuwiderhandlungen können zu einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch führen.
3. Den unter § 2.2 genannten Gästen kann der Zutritt zur Therme zeitweise oder dauernd untersagt werden (Hausverbot).
4. Im Falle der Verweisung aus dem Freibad Kaltenkirchen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
§ 12 Zutritt
1. Der Zugang zu den Umkleideräumen und den Becken ist nur unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Wege gestattet.
2. Das Betreten der abgesperrten Rasenteile und Pflanzstreifen ist untersagt.
3. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht bzw. nur mit besonderer Erlaubnis des Freibads Kaltenkirchen zugelassen.
4. Der Besuch des Freibads in größeren Gruppen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
5. Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Abteilungen wird von der Geschäftsführung besonders geregelt.
§ 13 Badekleidung
1. Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft alleine die verantwortliche Freibadaufsicht.
2. Badeschuhe dürfen in den Badebecken nicht benutzt werden.
3. Die Badekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
§ 14 Körperreinigung
1. Die Badeeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
§ 15 Speisen und Getränke
1. Am Kiosk gekaufte Speisen sind nur im Kioskbereich und auf der Liegewiese einzunehmen. Es ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht gestattet, Speisen in den Bereich der Badeplattform mitzunehmen und dort zu verzehren.
§ 16 Bildübertragungen
1. Bildaufnahmen jeglicher Art (Fernsehen, Film, Video, Foto) dürfen nur mit Genehmigung des Freibads Kaltenkirchen erfolgen.
§ 17 Sonstige Bestimmungen
1. Auf dem Freibadgelände sind Spiele wie Fußball, Schlagball, Schleuderball usw. nicht gestattet. Ballspielen ist nur auf den vorgesehenen Flächen gestattet. Für Sach- und Personenschäden haftet der Verursacher.
2. Erfrischungen dürfen im Freibad nur von Personen angeboten werden, die eine besondere Erlaubnis der Geschäftsführung besitzen.
3. Bei Schwimmveranstaltungen ist das Freibad eine Stunde vor Kassenöffnung zur Veranstaltung zu räumen.
4. Bei Benutzung des Freibades durch Vereine und Schulen oder anderen geschlossene Gruppen tragen die Leiter allein die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer. Das Aufsichtspersonal kann nur insoweit Hilfe leisten, wie es der Badebetrieb erlaubt.
5. Ausnahmen von den Regelungen der Nutzungsordnung können von der Geschäftsführung zugelassen werden.
Stand: 15.07.2010
Betreiber: Geschäftsführung der HolstenTherme GmbH
Nichtraucherschutz im Freibad Kaltenkirchen
Auf dem gesamten Gelände des Freibads besteht der gesetzliche Nichtraucherschutz. Damit sich alle Gäste bei uns wohlfühlen können, bieten wir ausgewogene Lösungen für ein respektvolles Miteinander an. Rauchen ist in den dafür vorgesehen, ausgeschilderten Raucherzonen erlaubt.
Freibad
Drinnen: Hier gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.
Draußen: Auf der Panorama-Terrasse und auf der Liegewiese, jedoch nicht auf dem Bankirai-Holzdeck.
Jeder rauchende Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass Nichtraucher durch abziehenden Rauch nicht belästigt werden.










